Wichtiger Hinweis
Bei einem Wechsel von der Pflichtmitgliedschaft in die freiwillige Versicherung haben Sie 14 Tage Sonderkündigungsrecht. Ein paar Beispiele hierzu: Student*in - Start als Referendar*in, Angestellte Lehrer*in - Beamter*in auf Probe
Bei Unsicherheiten einfach Frage stellen und keine Fristen versäumen.