Beamtenpension für Lehrer*in
Als Beamter*in erhalten Sie keine Rente, sondern eine Pension. Diese wird auch Ruhegehalt genannt. Ihre Altersvorsorge wird aus den laufenden Steuereinnahmen vom Land finanziert. So ist es im Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Einen Anspruch auf Beamtenpension besteht, wenn Sie mindestens fünf Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit geleistet haben. Sofern diese noch nicht erfüllt sind, haben Sie keinen Anspruch.
Wie hoch ist meine Pension?
Ihre Altersvorsorge bemisst sich am Verdienst der letzten beiden Dienstjahre vor Ihrem Ruhestand. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit in Vollzeit bekommen Sie 1,79375 Prozent für Ihre Pension angerechnet. Bei der maximalen Versorgung von 71,75 Prozent Ihres Bruttogehalts ist allerdings Schluss – dann haben Sie den höchsten Ruhegehaltssatz für Ihre Pension erreicht. Das entspricht einer Dienstzeit von 40 Jahren (Stand 2021). Danach steigt Ihre Pension nicht weiter an – auch, wenn Sie noch länger arbeiten.