Dienstherr
einfach erklärt
Der Dienstherrn ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das kann eine Stiftung oder eine Körperschaft sein, aber auch der Bund, die Länder und Gemeinden haben das Recht, Beamte zu beschäftigen. Der Dienstherr ist so etwas wie der Chef*in eines/er Beamt*in. Sind Sie Beamter*in, besteht zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn ein Dienst- und Treueverhältnis. Das bedeutet, dass Ihr Dienstherr für Ihr Wohl und das Wohl Ihrer Familie sorgen muss. Das kann er zum Beispiel gewährleisten, indem er sich in Form der Beihilfe oder der freien Heilfürsorge an Ihren Gesundheitskosten beteiligt.