Primärarztprinzip
einfach erklärt
Einige Tarife-/Versicherer sehen in der privaten Krankenversicherung ein Primärarztprinzip vor:
Dies bedeutet, dass Sie sich im Krankheitsfall zuerst an einen Primärarzt (Allgemeinarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Not- und Bereitschaftsarzt) wenden müssen, welcher Sie dann an einen Facharzt überweist.
Was bedeutet die freie Arztwahl?
Im Regelfall haben Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung eine freie Arztwahl. Bei Tarifen-/Versicherern welche nach dem Primärarztprinzip funktionieren ist diese jedoch eingeschränkt. Hier wenden Sie sich im Krankheitsfall zuerst an Ihren Primärarzt. Dieser entscheidet dann inwieweit eventuell eine Überweisung an einen Facharzt notwendig ist. Wenn Sie direkt den Facharzt ohne Überweisung aufsuchen, werden im Regelfall nicht alle Kosten übernommen.