DieLehrerBerater.de

Kündigungsfristen in der PKV

einfach erklärt

Die meisten privaten Krankenversicherungen sehen eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren vor. Frühestens mit Ablauf dieser Frist können Sie Ihren Vertrag beenden. Üblicherweise gilt dafür eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Für Ihren neuen PKV Vertrag gilt dann selbstverständlich wieder eine Mindestvertragsdauer.

Versicherungsjahr oder Kalenderjahr?

Entscheidend für den perfekten Zeitpunkt Ihrer Kündigung ist die Frage, wie Ihre PKV das Versicherungsjahr regelt.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Versicherungsjahr = Kalenderjahr Ist bei Ihrer PKV das Versicherungsjahr, dass Kalenderjahr, können Sie Ihre PKV – nach Ablauf der Mindestvertragsdauer – zum 31.12. jedes Jahres kündigen (mit einer 3 Monatsfrist). Bei Abschluss Ihrer PKV zum 01.02.2020 mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ab, können Sie erstmals zum 31.12.2022 kündigen.
  • Versicherungsjahr = Versicherungsjahr Wenn das Versicherungsjahr bei Ihrer PKV zum Zeitpunkt Ihres Versicherungsbeginns beginnt, können sie unterjährig kündigen. Das bedeutet: Bei Vertragsbeginn am 01.02.2020, einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und einer dreimonatigen Kündigungsfrist können Sie erstmals zum 31.01.2022 kündigen.

 

Mindestvertragsdauer bei Ihrer PKV

Alles, was Sie zur Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihrer PKV wissen müssen, finden Sie in den Unterlagen zu Ihrer Krankenversicherung. Sie sind gerade in einer PKV versichert und möchten wechseln? Sprich uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne, die Daten und Bedingungen in Ihren Dokumenten zu finden.