Honorarvereinbarung
einfach erklärt
Bei der Abrechnung Ihrer Leistungen für Privatpatienten sind Ärzte und Zahnärzte an die Gebührenordnung für Ärzte und für Zahnärzte gebunden – ihr Honorar darf den Höchstsatz nicht übersteigen. Bei aufwendigen Behandlungen können Ärzte mit ihren Patienten allerdings ein abweichendes Honorar vereinbaren.
Diese sogenannte Honorarvereinbarung entbindet den Arzt in gewissem Maße von der Gebührenordnung. Sie muss durch den Arzt schriftlich begründet und vor der Behandlung vereinbart werden – nur mit Ihrem Einverständnis darf der Arzt mehr abrechnen.
Bevor Sie eine Honorarvereinbarung unterzeichnen, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Arzt führen und sich genau über die anstehenden Sonderleistungen und Kosten informieren. Außerdem sollten Sie vor der Unterzeichnung Ihre PKV informieren und eine Zusage für die Erstattung der Kosten einholen.