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Abrechnungsprinzip

einfach erklärt

Die private Krankenversicherung hat viele Vorteile und Besonderheiten – einer hiervon ist das Abrechnungsprinzip, das auch Kostenerstattungsprinzip genannt wird. Im Gegensatz dazu gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen das Sachleistungsprinzip.

Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrer Arztpraxis oder in der Apotheke eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer PKV ein. Diese prüft die Belege und erstattet Ihnen die Kosten entsprechend Ihres Tarifs - gegebenenfalls abzüglich eines Selbstbehalts.

In der Regel erstattet Ihre PKV die Rechnung so schnell, dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Bei Krankenhausrechnungen ist in vielen Fällen eine Direktabrechnung möglich, um Sie vor zu hohen finanziellen Lasten zu schützen.