Umzug: Versicherungen prüfen und anpassen
- Das finden Sie hier:
- Kurz erklärt
- Zusammen-Getrennt
- Sachversicherungen
Umzugsservice
Umzug - Zusammenzug - Trennung
Sie ziehen in eine neue Wohnung, mit Ihrem Partner zusammen, gründen eine Wohngemeinschaft oder kündigen Ihre Mietwohnung und ziehen ins eigene Haus: Mit einem Umzug ändert sich nicht nur die Lebenssituation, sondern auch der Bedarf an Ihrem Versicherungsschutz. Schnell kann es passieren, dass man unter- oder doppelt versichert ist. Eine Überprüfung und Anpassung der Versicherungen ist daher wichtig und sinnvoll.
Sachversicherungen, wie z.B. die Hausratversicherung können Sie direkt online berechnen.
(zum Online Rechner)
Über unser Umzugsformular unterstützen wir Sie wie mit dem Thema Adressänderungen und sonstige Anpassungen Ihres Versicherungsschutzes.
Zusammen - Getrennt
Zwei Einzelhaushalte ziehen zusammen: Was bedeutet das für die Versicherungen?
Wenn aus zwei Haushalten einer wird, wird die ein oder andere Versicherung überflüssig. Eine Hausratversicherung reicht aus, diese sollte jedoch auf die neue Wohnung angepasst sein. Die meisten Hausratversicherungen bemessen den Versicherungsbeitrag nach der Quadratmeteranzahl und gewähren vollen Versicherungsschutz bei richtigen Angabe zur Wohnungsgröße. Prüfen Sie auch Ihre Haftpflichtversicherungsverträge. Bei vielen Haftpflichtversicherungen ist der Partner oder Familientarif günstiger als zwei Singleverträge. Das bedeutet, dass von zwei Haftpflichtversicherungen bei vorher getrennt lebenden Partnern im Regelfall eine gekündigt werden kann. Dasselbe gilt eventuell auch für die Rechtsschutzversicherung.
Versicherungen anpassen bei Trennung und Umzug in Einzelhaushalte
im Fall der Trennung, die ja meist mit einem Umzug in eine oder zwei neue Wohnungen einhergeht verhält es sich meist anders. Hier sollten Sie zunächst klären, ob und welche Versicherungen auf Ihren eigenen Namen und welche auf den Ihres Expartners laufen. Welche Versicherungen müssen Sie jetzt anpassen? Ob Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung: Lassen Sie Wohnort und Begünstigten anpassen oder schließen Sie die Versicherung gleich komplett neu ab, falls Ihr Ex-Partner Versicherungsnehmer war.