DieLehrerBerater.de

Kostenerstattungsprinzip

einfach erklärt

In der privaten Krankenversicherung rechnen Sie als Patient direkt mit Ihrem Arzt ab und sind deshalb Selbstzahler. Mit dem Kostenerstattungsprinzip lassen Sie sich die Kosten für die Rechnung von Ihrer privaten Krankenversicherung erstatten.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

In Anspruch genommene Leistungen rechnen Sie direkt mit Ihrem Arzt ab. Damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen, sollten Sie die Rechnung direkt bei Ihrer Krankenversicherung und Ihrer Beihilfestelle einreichen. So erhalten Sie zuerst die Erstattung und bezahlen dann die Rechnung. 

Für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip. Allerdings können sie auf Antrag das Kostenerstattungsprinzip wählen, was sich in der Regel jedoch nicht lohnt.


Beihilfeantrag

Fordern Sie kostenlos unseren Beihilfe-Muster-Antrag an.
Einfach Formular ausfüllen und Muster erhalten.