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Kindernachversicherung

einfach erklärt

Über die Kindernachversicherung haben Sie das Recht, ihr Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu versichern.

Soll das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, spricht man von einer Kinderalleinversicherung. Dies ist aber nicht bei allen Gesellschaften möglich.

Werden Kinder in der PKV nachversichert, müssen sie keine Gesundheitsprüfung durchlaufen und sind ohne Wartezeit zu oft günstigen Beiträgen versichert. Sind beide Eltern privat versichert kann das Kind die Gesellschaft frei wählen bei welchem Elternteil es versichert werden soll.

Was gibt es zu beachten?

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